Michael Kretschmer zu Eckpunkten der Krankenversicherung
von: Michael Kretschmer Freitag, den 09. Juli 2010 um 08:54 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde der CDU,
über kaum ein politisches Thema wird so leidenschaftlich diskutiert wie über Gesundheitsreformen. Das ist auch richtig so, denn schließlich geht es um unser höchstes Gut. Es heißt nicht umsonst: Gesundheit ist zwar nicht alles - aber ohne Gesundheit ist alles nichts. In den vergangenen Tagen haben sich die Koalitionsfraktionen in Berlin auf Eckpunkte geeinigt, wie es mit der gesetzlichen Krankenversicherung weiter gehen soll. Darüber möchte ich Sie gern ausführlich und aus erster Hand informieren.
Wir haben in Deutschland eines der besten Gesundheitssysteme weltweit, um das uns viele Länder beneiden. Jeder, der schon einmal das Pech hatte, im Urlaub krank zu werden, hat erlebt, dass es andernorts oft weniger Leistungen zu geringerer Qualität gibt. Dass wir eine gute Krankenversorgung zu bezahlbaren Preisen haben, das ist uns auch für die Zukunft wichtig. Wir wollen, dass auch künftig alle Menschen in Deutschland Zugang zu den neuesten medizinischen Behandlungsmethoden haben. Zugleich wissen wir schon jetzt, dass die Gesundheitskosten in unserem Land, wo immer mehr Menschen auch dank hervorragender medizinischer Betreuung das Glück haben, sehr alt zu werden, steigen werden.
Mit der Gesundheitsreform ermöglichen wir es, dass auch künftig jeder, unabhängig von Alter, Geschlecht und Einkommen, am medizinisch-technischen Fortschritt teilhaben kann und eine flächendeckende Versorgung mit Ärzten und Krankenhäusern garantiert bleibt. Dabei sind angesichts des prognostizierten Defizits im Gesundheitssystem von elf Milliarden Euro im Jahr 2011 neben langfristig wirkenden Strukturmaßnahmen in der Gesundheitsversorgung, die mehr Wettbewerb für die Krankenkassen und Leistungserbringer, aber auch mehr Wahlfreiheit und Eigenverantwortung für den Einzelnen bringen sollen, auch kurzfristig wirkende Sparmaßnahmen notwendig.
Als langfristige Strukturmaßnahmen wird es vor allen Dingen Einsparungen bei den Arzneimittelausgaben und bei den Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenversicherungen geben. Darüber hinaus begrenzen wir Ausgabensteigerungen im Krankenhausbereich sowohl beim Zuwachs der Vergütung als auch bei der Vergütung von Mehrleistungen. Allein durch eine Begrenzungen der Zuwächse kann die Gesundheitsversorgung auf heutigem Niveau, ohne Leistungsausgrenzung, ohne Rationierung, ohne Wartelisten und ohne höhere Zuzahlungen bestehen bleiben.
Um die Finanzierung gerecht, ausgewogen und für alle zumutbar zu gestalten, müssen alle Beteiligten - die Leistungserbringer, die Arbeitgeber, die gesetzlichen Krankenkassen, deren Mitglieder und alle Steuerzahler - einen Beitrag leisten. Im März 2009 haben wir auf Grund der Wirtschaftskrise die Beitragssätze für die gesetzliche Krankenversicherung reduziert, um die privaten Haushalte zu entlasten und die Kaufkraft zu erhalten. Glücklicherweise erholt sich die Wirtschaft in Deutschland schneller als vermutet, so dass die im Konjunkturpaket II reduzierten Beitragssätze Ende dieses Jahres wieder auf ihr ursprüngliches Niveau angehoben werden können. Mit dann 15,5 % befinden sich die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2011 wieder auf dem Niveau vom 1. Januar 2009. Davon tragen die Arbeitgeber wie zuvor 7,3 % und die Arbeitnehmer 8,2 %. Für die Zukunft gilt außerdem, dass der Arbeitgeberbetrag festgeschrieben wird. Die beitragsfreie und zusatzbeitragsfreie Familienmitversicherung haben wir erhalten.
Künftige Kostensteigerungen durch den medizinischen Fortschritt und den zunehmenden Behandlungsbedarf aufgrund der demografischen Entwicklung werden über den Zusatzbeitrag finanziert. Dieser steht den Krankenkassen unmittelbar zu und wird von ihnen direkt beim Versicherten eingezogen. Dabei soll niemand überfordert werden. Deshalb wird es einen Sozialausgleich geben und die Möglichkeit, aus einer Kasse mit hohen Zusatzbeiträgen jederzeit in eine günstigere Kasse zu wechseln. Der Sozialausgleich wird im Falle der Bedürftigkeit durch eine entsprechende Absenkung des Arbeitnehmerbeitrages ausgeglichen, ohne dass dafür ein Antrag gestellt werden muss. Niemand wird zum Bittsteller. Die Krankenkassen erhalten durch den Zusatzbeitrag einen Teil ihrer Beitragsautonomie zurück, die sie durch die Einführung des Gesundheitsfonds verloren haben. Und sie bekommen die Möglichkeit, auf regionale Versorgungsstrukturen individuell zu reagieren.
Unser oberstes Ziel ist es, die Exzellenz des deutschen Gesundheitswesens zu erhalten. Die Menschen werden weiterhin die beste medizinische Behandlung bekommen und am medizinischen Fortschritt teilhaben können.
