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Sicherheit der Bürger ist oberstes Gebot

In der Diskussion um das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, nach dem die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung in Deutschland unzulässig ist, erklären der Generalsekretär der Sächsischen Union Michael Kretschmer MdB und der Jurist Prof. Günther Schneider MdL:
„Die Sicherheit der Bürger ist für die Sächsische Union oberstes Gebot. Wir fordern den unbedingten Schutz der Bevölkerung vor Straftätern. Kein Täter sollte in Freiheit kommen, der für die Allgemeinheit noch eine Gefahr darstellt. Eine Freilassung wäre Ausdruck falsch verstandener Toleranz im Umgang mit Straftätern. Der Staat hat nach dem Grundgesetz eine ausdrückliche Schutzpflicht. Das Interesse des betroffenen Straftäters darf nicht höher als das der Bevölkerung eingestuft werden.“

 

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