Aus dem Sächsischen Landtag
von: Pressestelle CDU Fraktion im Sächsischen Landtag Freitag, den 27. Januar 2012 um 11:42 Uhr
Richter für den Verfassungsgerichtshof gewählt
In seiner ersten Plenarsitzung 2012 hat der Landtag drei Richter für den sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig gewählt. Dabei wurde Oberkirchenrat Hans-Dietrich Knoth wiedergewählt, Knoths Stellvertreter und neue Mitglieder sind Oberlandeskirchenrat Klaus Schurig und Dr. Andreas Wahl. Hans-Dietrich Knoth und Klaus Schurig wurden auf Vorschlag der CDU-Fraktion gewählt. Dr. Andreas Wahl war ein Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/ Grüne.
Alle drei erhielten von Justizstaatsminister Dr. Jürgen Martens ihre Ernennungsurkunden. Der Gerichtshof entscheidet über Streitigkeiten, die das sächsische Verfassungsrecht betreffen.
Neues Versammlungsgesetz dient dem Schutz der Menschenwürde
Zur 2. Lesung des "Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Versammlungsgesetz)" erklärt Martin Modschiedler, Mitglied CDU-Landtagsfraktion:
„Der Landesgesetzgeber kann, und das aus gutem Grund, bestimmte besonders sensible Orte schützen. Und genau das soll mit dem neuen Versammlungsgesetz geschehen. Wir haben den Gesetzentwurf der Staatsregierung von Sachverständigen prüfen lassen. Deren Kritikpunkte sind weitestgehend eingearbeitet worden.
Es ist sinnvoll, Orte von historisch herausragender Bedeutung vor Missbrauch zu schützen. Für die wiederaufgebaute Frauenkirche gilt das umso mehr, als bereits die Frauenkirchenruine für die Dresdner Bürgerschaft das Mahnmal gegen die kriegerische Zerstörung war und gerade in räumlicher Nähe zum Altmarkt an die zahllosen zivilen Opfer erinnerte. Das neue Versammlungsgesetz schützt damit die Menschenwürde der Opfer nationalsozialistischer oder kommunistischer Gewaltherrschaft. Die Kritik der Linksfraktion am neuen Versammlungsgesetz verwundert: Wie kann man auf der einen Seite gegen das Gesetz wegen Einschränkung der Versammlungsfreiheit eintreten und auf der anderen Seite die Versammlungsfreiheit durch rechtswidrige Blockaden einschränken?"
Schuldenverbot: CDU will Verfassungsänderung
CDU-Fraktionschef Steffen Flath hat sich für ein sofortiges Schuldenverbot in der Sächsischen Verfassung ausgesprochen. „Wir wollen nur das ausgeben, was wir vorher eingenommen haben. Deshalb halten wir es für geboten die Sächsische Verfassung dahingehend zu ändern", sagte Flath in einer Landtagsdebatte. Da für eine Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit im Parlament notwendig ist, will Flath gemeinsam mit der FDP noch vor der parlamentarischen Winterpause im Februar Gespräche mit den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke führen.
Der Fraktionsvorsitzende erinnerte daran, dass mit der Aufnahme immer neuer Schulden der Staat eine gefährliche Wette eingehe. „Es ist eine Wette auf weiter anhaltendes Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum." Nur so könnten die Schulden und die dafür notwendigen Zinsen irgendwann zurückgezahlt werden. „Wir wollen aber nicht wetten auf die Zukunft unserer Kinder. Das gehört sich nicht", sagte Steffen Flath.
Finanzierung Schülerverkehr in Sachsen gesichert
Der sächsische Landtag hat mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP das "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr" beschlossen. Dazu erklärt der Vorsitzende des Arbeitskreises "Wirtschaft, Arbeit und Verkehr" in der CDU-Landtagsfraktion Frank Heidan:
„Mit der Änderung des Gesetzes werden die Zuschüsse unter den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Beförderung von Personen mit ermäßigten Zeitfahrausweisen im Ausbildungsverkehr künftig gerechter verteilt. Denn als Berechnungsgrundlage wird der tatsächliche Beförderungsaufwand entsprechend der Schülerzahlen, der Fläche und damit der notwendigen Beförderungsleistung herangezogen. Gerade die ländlichen Räume erhalten mit dieser Änderung mehr Geld zur Finanzierung ihres Nahverkehrs. Insgesamt stehen für 2013 und 2014 jeweils 54 Millionen Euro zur Verfügung."
"Die CDU-Fraktion ist sich ihrer Aufgabe bewusst, bei abnehmenden Schülerzahlen und sinkenden Steuereinahmen einen attraktiven Nahverkehr für die Schüler in Sachsen zu realisieren. Das ist mit dem vorliegenden Gesetz gelungen", so Heidan weiter.
Neues Standortegesetz ausgewogen und nachhaltig. Keine Verletzung von Grundrechten der Sorben in Sachsen
Der sächsische Landtag hat das „Gesetz zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz des Freistaates Sachsen (Sächsisches Standortegesetz – SächsStOG)" verabschiedet. Dazu erklärt Svend-Gunnar Kirmes, CDU-Landtagsabgeordneter und Mitglied im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss:
„Das heute vom Landtag verabschiedete Standortegesetz ist insgesamt eine ausgewogene und nachhaltige Regelung für Sachsens zukünftige Verwaltungsstruktur. Mit dem neuen Gesetz reagieren wir rechtzeitig auf drei große Herausforderungen, die auf den Freistaat zukommen. 1. Weiter sinkende Einnahmen für Freistaat und Kommunen durch das Auslaufen des Solidarpaktes II und die deutliche Abschmelzung von EU-Fördermitteln. Allein bis 2020 gehen die Einnahmen um ein Viertel zurück. 2. Der demografische Wandel mit deutlich sinkenden Bevölkerungszahlen, insbesondere im ländlichen Raum und 3. Die sich ständig verbessernden Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Bürger und Verwaltung via Internet. Eine effektive Verteilung der Standorte macht die Behörden kostengünstiger, servicefreundlicher und sichert die Arbeit von Justiz und Verwaltung."
„Dass die Neuordnung der Behördenstandorte nicht ohne Kritik über die Bühne geht, war angesichts dieser, bundesweit bisher einmaligen, Herausforderung vorauszusehen. Auch innerhalb der CDU-Fraktion gab es intensive Diskussionen zu diesem Thema. Dennoch wollen wir zum Wohle Sachsens nachhaltig handeln und nicht im Gewohnten verharren. Das ist manchmal unpopulär, aber genau das zeichnet sächsische Politik aus: Belastungen und Probleme werden nicht einfach auf unsere Nachkommen geschoben", so Svend-Gunnar Kirmes.
Die Rechte der sorbischen Bevölkerungsgruppe sind durch die im Standortegesetz beschlossene Zusammenlegung der Landgerichte Görlitz und Bautzen nach Auffassung des Juristen und CDU-Abgeordneten Geert Mackenroth nicht verletzt.
„Ein Gutachten des juristischen Dienstes des Sächsischen Landtages vom Dezember 2011 hat keinen Verstoß gegen Bundes- oder Landesrecht in diesem Zusammenhang ergeben. Auch wenn die Verwaltung für die beiden Gerichte in Görlitz konzentriert wird, bleibt der Standort in Bautzen erhalten. Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich also nichts, auch für die Sorben nicht. So kann auch künftig in allen Gerichten in den sorbischen Heimatkreisen sorbisch und in hoher Qualität Recht gesprochen werden", betonte Mackenroth.
