Freistaat unterstützt auch zukünftig bei Kinder- und Jugendhilfe
Geschrieben von: Pressestelle Donnerstag, den 11. März 2010 um 20:55 Uhr
In der Plenardebatte des Sächsischen Landtags vom Mittwoch, 10. März 2010, standen unter anderem die Kürzungen im Jugend- und Sozialbereich auf der Tagesordnung. Bereits im Vorfeld gab es dazu innerhalb der CDU-Fraktion tief gehende Diskussionen.
Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Alexander Krauß MdL, verwies am Rande der Plenardebatte auf die nach wie vor hohe Priorität, die der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, von behinderten Menschen, Familien und sozial Schwachen in Sachsen zugemessen wird. Krauß sagte: „Der Freistaat Sachsen hält soziale Leistungen vor, die es in vielen anderen Bundesländern gar nicht gibt: zum Beispiel ein Landeserziehungsgeld oder ein kostenloses Kindergartenjahr. Als einziges Bundesland fördert der Freistaat finanziell das Ehrenamt und unterstützt die künstliche Befruchtung“. Ebenfalls, so Krauß weiter, kann durch die geplanten Kürzungen das Landesblindengeld erhalten, Maßnahmen zum präventiven Kinderschutz finanziert, Zuschüsse an Hospize gezahlt und die Förderung in der Behindertenarbeit gewährleistet werden.
Auch Patrick Schreiber, jugendpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, unterstützte seinen Fraktionskollegen Krauß. Er führte an, dass die sächsischen Ausgaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 271 Euro pro Kopf liegen. Schreiber: „Die Pro-Kopf-Ausgaben in Sachsen betragen laut dem aktuellsten Bericht des Statistischen Bundesamtes 287 Euro pro Jahr. Die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen geben pro Kopf der Bevölkerung weniger Geld für die Kinder- und Jugendhilfe aus“.
Hintergrund für die Kürzungspläne bei der Kinder- und Jugendarbeit sind deutlich gesunkene Steuereinnahmen im Zuge der Wirtschaftskrise. Allein für dieses Jahr rechnet der Freistaat mit 864 Millionen Euro Steuermindereinnahmen. Dadurch müssen alle Staatsministerien Einsparungen erbringen. Insbesondere dem Sozialministerium, dass bei Sozialausgaben in Höhe von 753 Millionen Euro rund 25 Millionen Euro einsparen muss, fehlen die Optionen für die Kürzungen. Das Problem: etwas 90 Prozent der Ausgaben des Sozialministeriums sind gesetzlich und vertraglich gebunden.
Eine solide Haushaltspolitik ohne Schulden liegt gerade im Interesse der Kinder und Jugendlichen in unserem Lande - denn sie müssten die zusätzlichen Schulden mit Zins und Zinseszins zurückzahlen! Bereits heute zahlt sich daher die Sparsamkeit aus: Wären in Sachsen in den vergangenen 20 Jahren die gleichen Schulden aufgenommen worden, wie in den anderen neuen Bundesländer, dann müssten in diesem Jahr zusätzlich ca. 900 Millionen Euro an Zins und Zinseszins auf die Bank getragen werden. Und das ist Geld, was heute für Schulen, Kinder und Jugendliche, behinderte Menschen und ältere Menschen zur Verfügung steht.
Doch trotz der geplanten Kürzungen gilt: In Sachen Kinder- und Jugendhilfe wird der Freistaat Sachsen auch zukünftig die Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Erfüllung dieser Pflichtaufgabe unterstützen.
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Bundesland |
Reine Ausgaben je Einwohner in EUR |
| Baden-Württemberg | 244 |
| Bayern | 224 |
| Berlin | 384 |
| Brandenburg | 312 |
| Bremen | 349 |
| Hamburg | 378 |
| Hessen | 323 |
| Mecklemburg-Vorpommern | 249 |
| Niedersachsen | 244 |
| Nordrhein-Westfalen | 268 |
| Rheinland-Pfalz | 272 |
| Saarland | 306 |
| Sachsen | 287 |
| Sachsen-Anhalt | 255 |
| Schleswig-Holstein | 231 |
| Thüringen | 232 |
| Deutschland gesamt | 271 |
