Zwickauer Urteil einzig richtige Antwort
von: Michael Kretschmer Donnerstag, den 25. März 2010 um 11:28 Uhr
Zum Urteil des Zwickauer Landgerichtes vom Mittwoch, 24. März, dass die Nennung von Klarnamen ehemaliger Stasi-IM's grundsätzlich zulässig ist, erklärt der Generalsekretär der Sächsischen Union, Michael Kretschmer: "Der frühere Zwickauer Dompfarrer und Ausstellungsmacher Edmund Käbisch darf den Klarnamen des einstigen Stasi-IM 'Schubert' öffentlich machen. Die heutige Entscheidung des Zwickauer Landgerichts ist nur ein Versäumnisurteil. Das Ergebnis - die Möglichkeit der uneingeschränkten, nicht anonymisierten Geschichtsaufarbeitung - ist aber die einzig richtige Antwort auf den Versuch, die Opfer von damals erneut mundtot zu machen.
Die meisten von ihnen sind durch die Geschehnisse heute noch 'sprachlos'. Wenn sie den Mut finden, über das Erlebte zu sprechen, dürfen sie nicht erneut von ihren Tätern zum Schweigen gebracht und verhöhnt werden. Die Andeutung des Gerichts, dass bei Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht im konkreten Fall im Zweifel für die Wahrheit und für die Meinungsfreiheit entschieden würde, bringt dies zum Ausdruck.
Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, lässt es doch die Hoffnung auf eine wenn auch spät eintretende Rehabilitation der Opfer hoffen".
