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Gutachten bestätigt Rechtmäßigkeit der Finanzierung von Parteiveranstaltungen bei der Sächsischen Union

In einem Gutachten des bekannten Parteienrechtlers Professor Christofer Lenz aus Stuttgart wird die Rechtmäßigkeit der Finanzierung von Parteiveranstaltungen der Sächsischen Union bestätigt. Nach der Bundestagsverwaltung kommt somit auch ein neutraler Gutachter zu einem positiven Ergebnis.

"Die Sponsoringpraxis war nicht mit Verstößen gegen das Parteienrecht verbunden". Mit diesem Satz schließt das Gutachten.

Die Rechtsanwaltskanzlei Oppenländer beurteilte die Finanzierung von Veranstaltungen in den Jahren 2004 bis 2010.

"Damit kommt Klarheit in eine öffentliche Debatte, in der gerade die SPD mit Unterstellungen und Verunglimpfungen den Wahlkampf in Nordrhein-Westfalen beeinflussen wollte", erklärte der Generalsekretär der Sächsischen Union Michael Kretschmer.

Die Prüfung hat auch die Frage umfasst, ob ein Sponsoring zulässig ist und wo die Grenze zu unerlaubten Spenden besteht. Danach sind Vermietungen von Werbeflächen und andere Sponsoringformen grundsätzlich zulässig. Wichtig sei die Verhältnismäßigkeit zwischen Werbeleistung, beispielsweise der Standgröße, und dem Entgeld. Bei der Sächsischen Union wurde diese Leistungsrelation immer gewahrt.

Als völlig unproblematisch beurteilt sowohl das Gutachten als auch die Bundestagsverwaltung die kurzen Gespräche am Ausstellerstand. Zu diesem Ergebnis kam am gestrigen Tag im übrigen auch ein Gutachten der SPD des Göttinger Staatsrechtlers Hans Michael Heinig. Dieser stellt fest, dass "ein öffentlicher Smalltalk als Geste des Dankeschöns beim Sponsor erlaubt sei".

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