Michael Kretschmer MdB: Sonn- und Feiertagsschutz ist der Sächsischen Union sehr wichtig
von: Michael Kretschmer Donnerstag, den 20. Mai 2010 um 21:39 Uhr
Die Sächsische Staatsregierung hat am Dienstag den Entwurf des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz) und den Gesetzentwurf zur Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes aus dem Wirtschaftsministerium zur Anhörung freigegeben. Bis Mitte Juni haben Städte- und Gemeindetag, Landkreistag, Handelsverbände, Kirchen, Gewerkschaften und Kammern die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.
Der sächsische CDU-Generalsekretär Michael Kretschmer erklärte zum Gesetzentwurf zur Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes: „Für die CDU ist der Schutz des Sonntags wichtig. Wir werden uns die Entscheidung auch nicht leicht machen, sondern zuvor das Gespräch mit allen Beteiligten, besonders auch mit den Kirchen, suchen.
Es gilt allerdings abzuwägen zwischen dem Schutz von Sonn- und Feiertagen und der Freiheit von Kunden und Ladenbesitzern. Wir müssen zudem aufpassen, dass Beschäftigte im Einzelhandel nicht immer neuen Arbeitszeitbelastungen ausgesetzt sind. Auch sie haben ein Recht auf ausreichende Ruhezeiten und Zeit für die Familie.“
Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sven Morlok (FDP) erhofft sich von der Neuregelung des Gesetzes eine Anpassung an die Einkaufsgewohnheiten und Bedürfnisse der Kunden und mehr Freiheit und Flexibilität für die Händler: „Ich denke, wir haben mit den für die Öffnung an Sonn- und Feiertagen geschaffenen Regelungen einen Ausgleich der Interessen von Kunden, Händlern und Arbeitnehmern gefunden. Wir haben außerdem entbürokratisiert.“
Werktags soll es bei der geltenden möglichen Ladenöffnungszeit von 6 bis 22 Uhr bleiben. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, Einkaufsveranstaltungen mit Erlebnischarakter per Anzeige bei der Gemeinde zu ermöglichen. Bisher waren Rechtsverordnungen der Gemeinde nötig, um Einkaufsveranstaltungen außerhalb der allgemeinen werktäglichen Ladenöffnungszeit zu gestatten.
Zusätzlich zu den vier verkaufsoffenen Sonntagen soll ein weiterer verkaufsoffener, aber regional begrenzter, Sonntag eingeführt werden, der flexibel gestaltet werden kann. Die Festlegung der möglichen verkaufsoffenen Sonntage liegt dabei in den Händen der Gemeinde, es gilt nach wie vor eine mögliche Öffnungszeit von 12 bis 18 Uhr. Außerdem soll die Öffnung von Videotheken sonntags von 13 bis 19 Uhr und Autowaschanlagen sonntags ganztägig möglich sein.
Sachsen liegt mit der neuen Regelung der Öffnungszeiten im Vergleich mit den angrenzenden Ländern und Staaten im Mittelfeld. In Polen und Tschechien dürfen Geschäfte mehr als zehn Sonntage im Jahr geöffnet haben, in Berlin und Brandenburg sechs und in Bayern und Thüringen vier.



