Zuständigkeiten und Aufgaben
1. Der Landesvorstand leitet den Landesverband. Ihm obliegt insbesondere:
a) die Erledigung der politischen und organisatorischen Aufgaben des Landesverbandes einschließlich der Koordinierung der Tätigkeit aller Unterorganisationen sowie der Genehmigung ihrer Satzungen,
b) die Vorbereitung der Landesparteitage und die Durchführung der von den Landesparteitagen gefassten Beschlüsse,
c) die Förderung der Kreisverbände, der Vereinigungen sowie der Sonderorganisationen des Landesverbandes,
d) die Vorbereitung der Aufstellung von Listenkandidaten für die Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag und zum Landtag von Sachsen; für diese Wahlen macht er Kandidatenvorschläge an die Landesdelegiertenversammlung. Dabei hat er insbesondere auf regionale Ausgewogenheit und soziologischen Ausgleich zu achten.
2. Der Landesvorstand hat die Mitglieder über alle wichtigen politischen Fragen zu unterrichten und sie zur Teilnahme an der praktischen Politik anzuregen sowie neue Mitglieder für die Mitarbeit zu gewinnen.
3. Der Landesvorstand kann zu seiner Unterstützung Landesfachausschüsse einrichten. Er bestimmt ihre Aufgabenbereiche. Die Fachausschüsse arbeiten nach einer vom Landesvorstand verabschiedeten Geschäftsordnung. Ihre Arbeitsergebnisse sind im Landesvorstand zur Beschlussfassung vorzulegen.

Volle Kraft für Sachsen.